Das ärztliche Fachgebiet für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist in Deutschland seit mehr als 30 Jahren als grundständig eigene Facharztdisziplin und als eigenständiges Fach der ärztlichen Approbationsordnung etabliert.
Historisch hat sich die Psychosomatische Medizin in der Prägung der „Heidelberger Schule“ aus der Inneren Medizin heraus entwickelt und bietet integrierte Ansätze bei hochdifferenzierten psychotherapeutischen Therapiekonzepten.
Die Spezifika der Psychosomatischen Medizin sind dabei zum einen der Schwerpunkt der ärztlichen Psychotherapie und zum anderen die gemeinsame Betrachtung und Behandlung psychischer und somatischer Perspektiven bei Patienten mit z.B. affektiven, Belastungs- und somatoformen Störungen, mit Schmerzstörungen, Essstörungen, Traumafolgestörungen oder bei psychischen Störungen in Verbindung mit (chronischen) körperlichen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.
Dabei stellt die Facharztausbildung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die spezifischsten und umfangreichsten Anforderungen an die psychotherapeutische Ausbildung der Facharztkandidat*innen. Das Fachgebiet hat vor diesem Hintergrund auch den Anspruch die ärztliche Psychotherapie als Disziplin wesentlich mit zu vertreten und weiter zu entwickeln.